Vorpraktikum
Ab dem Wintersemester 2018/19 ist das Vorpraktikum keine Voraussetzung für die Zulassung mehr.
Für Studienanfänger aus dem Wintersemester 2016/17 (SPO Verfahrenstechnik 2016 oder früher) gilt weiterhin nach Prüfungsordnung (§ 9), dass für die Zulassung zum Studiengang Bachelor of Science Verfahrenstechnik ein 8-wöchiges Vorpraktikum notwendig ist. Das Praktikum soll in einem einschlägigen Industriebetrieb, Analyselabor oder verfahrenstechnisch orientiertem Handwerk abgeleistet werden.
Die Anerkennung des Praktikums gliedert sich für den angehenden Studenten in folgende Schritte:
- Ableisten des Vorpraktikums nach den gültigen Richtlinien
- Einreichen des Antrags auf Anerkennung des Praktikums zusammen mit dem von der Firma unterzeichneten Praktikantenzeugnis sowie des Praktikumsberichts am ITT
- Verbuchung des abgeleisteten Praktikums im CAMPUS
oder
Nachreichung/Bearbeitung vorhandener Mängel, Fehlzeiten, Dokumente,... durch Antragsteller
Sprechzeiten
Vorlesungszeit: Mittwochs, 11.00 Uhr - 12.00 Uhr, Raum 0.355
Vorlesungsfreie Zeit: Nach Vereinbarung
Ansprechpartner
Hamzeh Kraus
M. Sc.Wissenschaftlicher Mitarbeiter